Für die Bildungsseminare können nur Fahrten innerhalb Thüringens abgerechnet werden.
Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn) muss darauf geachtete werden, dass die kostengünstigste Variante in Anspruch genommen wird. (RE, IC - 2. Klasse). Weder ICE noch Fahrten ersten Klasse können abgerechnet werden. Für die Abrechnung müssen die Originalbelege (Tickets) angehängt werden.
Bei der Nutzung von Privat-PKWs muss das KFZ-Kennzeichen angegeben werden. Abgerechnet werden 0,15 Ct pro Kilometer. Auch hier gilt, dass nur Fahrten innerhalb Thüringens abgerechnet werden können.
Bei der Abrechnung von Freien Bildungstagen sind Abrechnungen von Fahrtkosten auch innerhalb des Bundes möglich.
Formulare zur Abrechnung von Bildungsseminaren und freien Bildungstagen.
Für das FSJ Kultur
hier...
Für den BFD Kultur
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Hospitationen
Im Rahmen der Freien Bildungstage können die Freiwilligen die Möglichkeit zur Hospitation einer kulturellen Einrichtung nutzen.
Formular für Hospitaitionen kultureller Einrichtungen hier...