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Die LKJ

Beratung

Beratung

Bei der Suche nach dem passenden Programmpartner/Förderer von „Kultur macht stark“ und Bündnispartnern in Ihrer Region unterstützen wir Sie gern.

Gerne beraten wir Sie und erklären Ihnen:

Wie funktioniert die Antragstellung bei "Kultur macht stark"?
Ziele und Aufbau des Bundesförderprogramms sowie Tipps zu Antragsprozedere und Projektdurchführung

Wie finden Sie geeignete Bündnispartner*innen?
Beratung und Kontaktvermittlung zu lokalen und regionalen Kooperationspartnern und kommunalen Ansprechpartnern

Welcher Programmpartner fördert Ihr Projekt?
Informationen zu den Fördermodalitäten der bundesweit aktiven Förderer und Initiativen

Kontakt
Beratungsstelle für Fördermittel Thüringen

Vanessa Kempen
Projektmanagerin  
 
Tel.: 0361 - 66 38 22 22
Fax.: 0361 - 66 38 22 20
Mail: v.kempen[at]lkj-thueringen.de

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Antragsfristen und Programmpartner

Antragsfristen und Programmpartner

Die Antragsfristen der Programmpartner sind über das ganze Jahr verteilt. Von der Antragsfrist bis zum Projektstart braucht es mindestens 2 bis 3 Monate Vorlauf.

Terminkalender: https://www.buendnisse-fuer-bildung.de/de/terminkalender.php

Mit Hilfe der „Kultur macht stark“-Datenbank finden Sie den passenden Programmpartner / Förderer für das geplante Projekt:

https://kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de/foerderfinderangebote

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Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Alle Ausgaben, die für die Durchführung einer Maßnahme notwendig sind:

100%-Förderung aller zuwendungsfähigen Ausgaben, von jeden Bündnispartner müssen angemessene Eigenleistungen eingebracht werden,
Sachausgaben (z. B. Verbrauchsmaterial, o. ä.),
Honorare für pädagogische und künstlerische Fachkräfte, jedoch keine Personalausgaben für Festangestellte,
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Unterstützer*innen,
Verpflegungsausgaben,
Verwaltungspauschale (5 % der Zuwendungssumme nach Abschluss des Projekts).
Bitte Details der verschiedenen Programmpartner beachten!

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Allgemeine Informationen zu „Kultur macht stark“

Allgemeine Informationen zu
„Kultur macht stark“

Auch in Zukunft tragen Bündnisse für Bildung zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei: „Kultur macht stark“ wird von 2023 bis 2027 in einer dritten Förderphase weitergeführt.

27 bundesweit tätige Verbände und Organisationen aus Bildung, Kultur und dem sozialen Bereich haben mit ihrer Bewerbung als zukünftige Programmpartner überzeugt und sind ausgewählt worden, um „Kultur macht stark“ ab 2023 in die Fläche zu tragen.

Die Programmpartner

Die Initiativen

Alle Programmpartner der dritten Phase von „Kultur macht stark“ finden Sie hier. Die Suche nach den richtigen Förderangebot sowie die Beantragung der Projekte erfolgt über die Plattform KUMASTA.

Wie in den ersten beiden Programmphasen fördern die Programmpartner auch in Zukunft lokale Projekte der kulturellen Bildung in ganz Deutschland.

Und auch für Projekte ab 2023 gilt:

  • Zielgruppe der Bildungsangebote sind drei- bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, deren Bildungschancen eingeschränkt sind. Ebenfalls zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche mit Behinderung.

  • Die Angebote sind außerschulisch und werden von lokalen Bündnissen mit mindestens drei Partnern durchgeführt.

  • Dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen – von der Alltagskultur über die Literatur und die Musik bis hin zum Theater und Zirkus.

"Kultur macht stark"-Film mit Projektbeispielen aus Thüringen:

Kultur macht Stark! from Markus Dietrich on Vimeo.

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Allgemeine Informationen zur Beratungsstelle für Fördermittel und Fördermittelanträge

Allgemeine Informationen zur Beratungsstelle für Fördermittel und Fördermittelanträge

  • Die Beratungsstelle für Fördermittel und Fördermittelanträge informiert, berät und unterstützt gemeinnützige Vereine und Organisationen im Bereich der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung hinsichtlich Recherche zu der Finanzierung von Projektideen.

  • Projektmanagerin Vanessa Kempen

    Tel. 0361 - 66 38 22 22
    Fax. 0361 - 66 38 22 20
    Mail. v.kempen[at]lkj-thueringen.de

Auswahl thüringenweite Förderung (jährlich)

  • Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur // Projektförderung // 15.10.

    Im Rahmen der Projektförderung können neue Initiativen und bewährte Projekte mit Zuschüssen unterstützt werden.
    Die Projektförderung erfolgt auf Grundlage der untenstehenden Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst.
    Nach dieser Richtlinie können Zuwendungen für die Durchführung von Projekten in verschiedenen Förderbereichen gewährt werden. Projekte sind zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung.

    Hinweise und Hilfen zum Ausfüllen des Antrags auf Projektförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst finden Sie unten stehend.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Kulturabteilung unter der Telefonnummer 0361 573 214 711.

    Weitere Informationen unter: Förderungen | Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur(bildung.thueringen.de)

  • Kulturstiftung des Freistaats Thüringen // Projektförderung // Stipendien // 01.10.

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  • Thüringer Staatskanzlei // Audiovisuelle Medienproduktionen // 15.03. & 15.10.

    Die Thüringer Staatskanzlei trägt mit einer eigenen Förderrichtlinie dazu bei, audiovisuelle Medienkultur in Thüringen zu erhalten und zu stärken. Insbesondere soll sich Thüringen als Standort audiovisueller Medienproduktion, einschließlich der Kindermedien, weiter entwickeln können. Gegenstand der Förderung ist das kreative audiovisuelle Medienschaffen in allen Phasen der Entstehung und Verwertung einschließlich des Abspiels. Es schließt Filme, Games, VR/AR-, Fulldome- und andere audiovisuelle Darstellungsformen ein. Gefördert werden insbesondere frühe Projektentwicklungsphasen und so genannte schwierige Werke ohne wirtschaftliche Auswertungschance. Gefördert wird auch die Entwicklung von innovativen Medientechnologien in Thüringen, die zum Ziel haben, kreative Inhalte mittels audiovisueller Medien darzustellen.

    Ziel der Förderung ist es,

    • die audiovisuelle Film- und Medienkultur in Thüringen, insbesondere der innovative bzw. experimentelle Charakter sowie die künstlerische Qualität von Werken Thüringer Filmschaffender zu fördern,
    • die kulturwirtschaftliche Entwicklung des Medienstandorts im Bereich Bewegtbild, insbesondere audiovisuelle Kindermedien und Nachwuchs, zu fördern,
    • die Wahrnehmbarkeit Thüringens als Standort audiovisueller Medienproduktion auch über die Landesgrenzen hinaus zu erhöhen,
    • die Förderung der Medienbildung, insbesondere der Filmbildung aller Generationen,
    • den kulturellen Erlebnisort Kino besonders im ländlichen Raum zu bewahren.

    Es gibt es zwei Einreichtermine pro Jahr:

    - der 15. März für Projekte, die noch im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen
    - der 15. Oktober für Projekte, die erst im darauffolgenden Jahr umgesetzt werden sollen.

    Weitere Informationen unter: Medienwirtschaft und -standortförderung | Thüringer Staatskanzlei (staatskanzlei-thueringen.de)

Auswahl bundesweite Förderung (jährlich)

  • Kulturstiftung des Bundes // Allgemeine Projektförderung // 31.01. & 31.07.

    Allgemeine Projektförderung für Projekte aus allen künstlerischen Sparten.

    Als „Projekt“ gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

    KEIN vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Mindestantragssumme 50.000 €.

    Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben mit einem Projektzeitraum von über zwei Jahren. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.


    Weitere Informationen unter: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html

  • Fonds Soziokultur // Allgemeine Projektförderung // 02.05. & 02.11.

    Der Fonds Soziokultur fördert ausschließlich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Dabei ist dem Kuratorium die aktive Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstler*innen und die Arbeit mit einem kulturellen Medium sehr wichtig.

    Mindestens 5.000 Euro - maximal 30.000 Euro, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets des beantragten Projektes.

    Weitere Informationen unter: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/allgemeine-projektfoerderung.html

  • Fonds Darstellende Künste // Programmförderung // verschiedene Fristen

    Förderung herausragender Projekte aller Sparten der Darstellenden Künste. Antragsteller muss im Bereich des professionellen Freien Theaters oder Tanzes tätig sein, studentische Projekte werden nicht gefördert.

    Förderangebote:

    • Produktionsförderung
    • Wiederaufnahmeförderung
    • Netzwerkförderung

    Weitere Informationen unter: Förderprogramme – Fonds Darstellende Künste (fonds-daku.de)

  • Deutscher Literaturfonds // Vermittlungs- und Autorenförderung // 31.03. & 30.09.

    Die Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Literaturfonds liegen in der Autoren- und Vermittlungsförderung.

    Autor:innen können für ein bestimmtes literarisches Projekt ein Stipendium in Höhe von 3.000 Euro pro Monat für maximal ein Jahr beantragen. Es werden Arbeitsstipendien in folgenden Bereichen vergeben:

    • Autor:innen
    • Comic-Künstler:innen

    Innerhalb der Vermittlungsförderung vergibt der Literaturfonds Projektzuschüsse für:

    • Überregionale und internationale Modellvorhaben zur Vermittlung der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur im In- und Ausland
    • periodisch erscheinende, überregional wirksame Publikationen 
    • Symposien und vergleichbare Veranstaltungen
    • überregionale Initiativen zur literarischen Rezeption sowie
    • die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart
    • Bundesweit bedeutende Initiativen, die das Interesse an Literatur mit Projekten in der Jugend- und Erwachsenenbildung wecken oder fördern.

    Nicht gefördert werden:

    • Leseveranstaltungen und Festivals; literaturwissenschaftliche Fachtagungen, Zeitschriften und Vortragsreihen
    • Zuschüsse zur Finanzierung von Druckkosten oder der Verbreitung deutschsprachiger Gegenwartsliteratur (Ausnahmen unter Bedingungen möglich)

    Die Höhe der jährlichen Projektförderung pro Antrag ist auf 100.000 Euro begrenzt.

    Weitere Informationen unter: Deutscher Literaturfonds | Förderung (deutscher-literaturfonds.de)

  • Initiative Musik // Programmförderung // 08.01. & 17.02.

    Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen, Veröffentlichungen und Konzerttourneen für in Deutschland lebende Musiker:innen aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik.

    Exportförderung
    Mit den Exportprogrammen und -projekten Internationale Tourförderung, GO! Export und DO! Export fördert die Initiative sowohl Musiker:innen als auch Musikunternehmen bei der Verbreitung ihres Repertoires im Ausland.

    Internationale Tourförderung
    Finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten für Musiker:innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten (Showcases, Supporttouren, Presse- und Promoauftritten) im Ausland.

    GO! Export
    Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten.

    DO! Export
    Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland. Das Programm befindet sich aktuell in der Pilotphase.

    Unterstützung für Projekte und Formate, die auf den Aufbau und die Entwicklung von Netzwerken und nachhaltigen Rahmenbedingungen für Künstler:innen und die Popularmusik in Deutschland zielen.

    Weitere Informationen unter: https://www.initiative-musik.de/ueberblick/

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